Ist ein Kind krank, muss es betreut werden. Eine Betreuung durch ein Elternteil kann durch eine (zahn-)ärztliche Bescheinigung sichergestellt werden. Oft wird in der Zahnarztpraxis dafür das Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt. Das ist jedoch nicht korrekt. Eine echte AU beschreibt eine Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Patienten und nicht die Betreuung eines Kindes. Wie Sie eine „AU“ für ein krankes Kind ausstellen, erklärt dieser Beitrag.
Die Höhe der Festzuschüsse für Zahnersatz wird angepasst. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 27.11.2024 per Rundschreiben (online unter iww.de/s12045 ) mitteilt, hat der Gemeinsame ...
Der Fachkräftemangel in der Zahnarztpraxis führt dazu, dass immer weniger ausgebildete ZFA oder ZMV zur Verfügung stehen. Das macht die Ausbildung von Kollegen der Assistenz oder fachfremden „Quereinsteigern“ ...
In unserem Beitrag „Prothetische Mischfälle erkennen und korrekt berechnen – ein Praxisbeispiel“ (AAZ 04/2024, Seite 8 ff.) hat der Fehlerteufel zugeschlagen: Im Befundschema wurde irrtümlich das Kürzel „r“ angegeben. Richtig wäre das Kürzel „k“. Inzwischen wurde der Fehler in der Online-Version des Beitrags berichtigt (Abruf-Nr. 49913206 ). Wir bitten für den Fehler um Entschuldigung und danken der KZV Schleswig-Holstein für die aufmerksame Lektüre.
Zum 01.01.2025 steigt der Punktwert nach § 57 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bei Zahnersatz und Zahnkronen um 4,41 Prozent. Wie die KZBV am 19.11.2024 per Rundschreiben (online unter iww.de/s11984 ) mitteilte, ...
Vor umfangreichen prothetischen Versorgungen kann es notwendig sein, das Prothesenlager durch chirurgische Maßnahmen vorzubereiten. Dazu gehört u. a. die Alveolotomie nach BEMA-Nr. 62 und ihr Pendant in der GOZ.
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Zum 01.01.2025 treten die Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Amalgamverbot in Kraft (vgl. (AAZ 11/2024, Seite 1, Abruf-Nr. 50198183 und AAZ 08/2024, Seite 5 f.). Dieser Beitrag geht ausführlich auf die Fragen ein, welche Füllungsmaterialien welche Abrechnung auslösen und ob eine Mehrkostenvereinbarung überhaupt noch möglich ist.