Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Arbeitszeiterfassung gelesen (ZP 05/2023, Seite 2). Ich finde darin aber keine Angaben darüber, wie genau die Arbeitszeiterfassung sein muss. Ist eine minutengenaue Dokumentation erforderlich?“
Frage: „Zur Besetzung einer offenen Stelle habe ich mich für eine Bewerberin entschieden und ihr einen unterzeichneten Arbeitsvertrag zugeschickt. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. habe ich den durch ...
Missbräuchliche Gestaltungen der Gestaltungsform der Praxis (hier zwei Praxen an zwei Standorten mit zwei halben Sitzen) können eine sofortige Honorarkürzung im Wege einer Schätzung zur Folge haben.
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist eine formale Aufforderung an den Arbeitnehmer ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Viele Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (ZP 09/2024, Seite 5) erfordern eine vorherige Abmahnung. Wie eine Abmahnung auszusehen hat und andere häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet dieser Beitrag.
Wer als Angestellter wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) ausfällt, muss mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Ob und in welchen Fällen diese gerechtfertigt ist, hängt davon ...
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 dieses Jahres eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. Voraussetzung für ...
Zahnersatzreparaturen: So optimieren Sie Ihre Vergütung!
Lassen Sie bei der Reparatur von Zahnersatz kein Geld liegen! AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, wie Sie hier lückenlos dokumentieren und sicher abrechnen. 10 Praxisfälle bieten konkrete Handlungsanleitungen zur schnellen und einfachen Umsetzung.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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Der BGH (21.3.24, 3 StR 163/23) hat die Verurteilung einer Vertragsärztin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt.