· Fachbeitrag · (Zahn-)Arzthaftung
Wann haften Zahnärzte beim Einsatz von KI? Diese beiden Szenarien sind möglich
von RA, FA MedR, Dr. Rainer Hellweg, Hannover
| Wenn künstliche Intelligenz (KI) etwa in der Diagnostik in der Praxis eingesetzt wird, wirft dies haftungsrechtliche Fragen auf für den Fall einer fehlerhaften Behandlung. Für die Patientenaufklärung gelten beim Einsatz KI-gestützter Anwendungen strengere Anforderungen als bei herkömmlichen Eingriffen ( ZP 06/2025, Seite 3 ). Doch wer haftet eigentlich unter welchen Voraussetzungen, wenn der Behandler bei der Anwendung von KI ‒ oder wenn die KI selbst einen Fehler macht? |
Der behandelnde Zahnarzt macht einen Fehler
Angenommen, der behandelnde Zahnarzt macht bei der Anwendung der KI einen Fehler, etwa durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder falsche Eingabe von Daten. In diesem Fall gelten erst einmal die „normalen“ rechtlichen Vorgaben zum Behandlungsfehler: Der (Zahn-)Arzt hat bei sämtlichen Behandlungsmaßnahmen die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu befolgen. Verstößt er hiergegen und bleibt die Behandlung hinter diesem Standard zurück, begeht er einen Behandlungsfehler. Wenn dem Patienten hieraus ein Schaden entsteht, hat der behandelnde (Zahn-)Arzt hierfür zu haften.
Ein grober Behandlungsfehler kehrt die Beweislast um
Wenn der Zahnarzt einen derart eklatanten Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Zahnarzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, nehmen die Gerichte sogar einen sogenannten groben Behandlungsfehler an. Dies hat die für die Behandlerseite negative beweisrechtliche Konsequenz, dass die Ursächlichkeit des groben Behandlungsfehlers für die Schädigung des Patienten vermutet wird; der Zahnarzt müsste das Gegenteil beweisen.
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