· Fachbeitrag · Auszubildende
Haben Zahnärzte ein Einsichtsrecht in die Ausbildungsakten von Auszubildenden?
von Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster, voss-medizinrecht.de
| Ob bzw. unter welchen Bedingungen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte einen Anspruch darauf haben, Einsicht in die Ausbildungsakte ihrer Auszubildenden zu erhalten, darüber hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen jüngst entschieden (Urteil vom 17.12.2024, Az. 4 K 1065/23). |
Der Fall
Eine Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) hatte die ausbildende Zahnärztin um einvernehmliche Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses gebeten. Die Zahnärztin lehnte dies jedoch ab. Die Auszubildende wandte sich daher an die zuständige Zahnärztekammer, die daraufhin die Zahnärztin entsprechend informierte und um die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages bat. Die Auszubildende habe angegeben, sich in der Praxis der Zahnärztin nicht mehr gut aufgehoben zu fühlen und ihre Ausbildung in einer anderen Praxis fortsetzen zu wollen. Die Zahnärztin verlangte sodann Einsicht in die Ausbildungsakte bei der zuständigen Zahnärztekammer, die auf das Verlangen jedoch nicht reagierte. In der Folge machte die Zahnärztin ihr Akteneinsichtsgesuch beim VG Bremen klageweise geltend.
Die Entscheidung
Das VG Bremen bejahte letztlich ein Einsichtsrecht der Zahnärztin in die betreffende Ausbildungsakte bei der Zahnärztekammer, jedoch nur unter Einschränkungen.
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