· Fachbeitrag · Rechtsmissbrauch
Praxiswebsites: Agentur sucht gezielt nach DSGVO-Verstößen und will dann abkassieren
von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
| Darf ein Webdesigner einen Zahnarzt anschreiben, um auf dessen Website auf Datenschutzverstöße hinzuweisen und zugleich anbieten, bei Beseitigung der Rechtsverletzungen kostenpflichtig zu helfen? Diese interessante und nicht nur für Zahnärzte wichtige Frage, beantwortete jetzt ein Gericht ‒ und es wurde deutlich! |
Der Fall
Ein Webdesigner betreibt eine Website, auf der er Dienstleistungen speziell für Zahnärzte im Bereich von Personal- und Patientenakquise, unter anderem die Erstellung einer professionellen Website, anbietet. Er schickte einem Zahnarzt am 11.06.2024 eine E-Mail, weil dessen Webseite angeblich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstieß:
„Sehr geehrter (...) als Design-Agentur recherchieren und analysieren wir regelmäßig unterschiedliche Märkte im Internet. Bei unserer aktuellen Marktanalyse für einen Kunden aus der Zielgruppe „Zahnheilkunde“ haben wir unter anderem auch Ihre Webseite besucht. Ihre Webseite ist uns besonders aufgrund massiver DSGVO-Verstöße aufgefallen. Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Absicht haben, diese Verstöße zur Anzeige zu bringen. Jedoch möchten wir unsere Erkenntnisse als Anlass nehmen, Ihnen eine Lösung für Ihr Problem anzubieten. Wir bieten Ihnen an, eine cookiefreie und DSGVO-konforme Webpräsenz auf einem deutschen Server zu erstellen und damit Ihr akutes Datenschutzproblem zu lösen. Anbei erhalten Sie im Anhang einen Kurzbericht über Ihre Webseite mit den jeweiligen Verstößen. Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Falle binnen einer Woche, jedoch spätestens bis zum 20.06.2024.“
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