29.01.2025 · Nachricht ·
Lohnabrechnung
Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für die Berechnung der Lohnsteuer 2025 veröffentlicht. Die neuen Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 S. 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024. Die neuen Programmablaufpläne sind
spätestens ab dem 01.03.2025 anzuwenden.
23.01.2025 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO unterliegt keinen Verjährungsfristen und kann somit jederzeit geltend gemacht werden. Dies hat das AG Chemnitz im Bereich der privaten Krankenversicherung entschieden.
22.01.2025 · Nachricht ·
Versicherungsteuer
Fällt eine Funktionsinvaliditätsversicherung, bei der Elemente von
Berufsunfähigkeitsschutz-, Kranken- und Pflegeversicherung in einem „Multi-Risk-Tarif“ zusammengefasst sind, nicht unter die Steuerfreiheit nach ...
21.01.2025 · Nachricht ·
Beitragspflicht
Wer im Zusammenhang mit seiner kommunalpolitischen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen. Dies hat jedenfalls das LSG NRW entschieden.
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20.01.2025 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Sind die Aufwendungen für einen Business- oder Wirtschaftsclub als Betriebsausgabe abzugsfähig? Ergibt sich bei einer Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Arbeitslohn? VVP beantwortet diese ...
17.01.2025 · Nachricht ·
Run-off
Wieder ein Versicherungsunternehmen (VU) beendet seine Geschäftstätigkeit in mehreren Sparten und überträgt den Versicherungsbestand auf ein anderes VU. Was ein solcher externer Run-off für Versicherungsmakler und ...
16.01.2025 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung/Verdienstausfallschaden
Der VI. Senat des BGH wendet im Hinblick auf den Verdienstausfallschaden nach einem Verkehrsunfall die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auch konsequent auf das Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der ärztlichen Feststellung an, er sei arbeitsunfähig. Denn der Geschädigte ist insoweit vom medizinischen Wissen des Arztes abhängig. Der Einwand des Schädigers, tatsächlich sei der Geschädigte gar nicht arbeitsunfähig gewesen, geht somit ins Leere.