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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Drei neue Berufskrankheiten können anerkannt werden

    | Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, Abruf-Nr. 248117 ) sind drei neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. |

     

    Die neuen Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und gelten seit 01.04.2025:

    • Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
    • Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern
    • Chronische obstruktive Bronchitis einschl. Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub

     

    Weiterführender Hinweis

    • Berufskrankheiten in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zusammengefasst → iww.de/s12518
    Quelle: ID 50418080