· Wettbewerbsrecht
Das sind die Regeln zur Kündigungshilfe gegenüber (Neu-)Kunden ‒ ein Überblick

| Versicherungsvertreter und -makler unterstützen (neue) Kunden oft bei der Beendigung bestehender Versicherungsverträge ‒ etwa durch von ihnen vorformulierte Kündigungsschreiben. Sind diese Kündigungsschreiben erlaubt? Vom Grundsatz her ja, so die gängige Rechtsprechung. Beurteilt wird diese Art Kündigungshilfe als zulässige Dienstleistung unter Mitbewerbern. Davon gibt es jedoch Ausnahmen. VVP gibt einen Überblick. |
Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit der Kündigungshilfe
Grundsätzlich ist Kündigungshilfe für Versicherungsvertreter und -makler eine zulässige Dienstleistung. Das sieht auch der BGH so:
- Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Fortbestand eines einmal begründeten Vertragsverhältnisses. Das Abwerben von Kunden ist zulässiger Teil des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (BGH, Urteil vom 05.10.1966, Az. Ib ZR 136/64).
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