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  • 14.05.2025 · Nachricht · Krankenversicherung

    LSG klärt Höhe des Krankengelds für freiwillig versicherte Selbstständige bei nachgereichtem Einkommensteuerbescheid

    | Fehlt es zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) eines freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen an der Feststellung seines Gewinns für das dem Eintritt der AU vorausgegangene Kalenderjahr, weil das Finanzamt den Steuerbescheid noch nicht erlassen hat, ist das Arbeitseinkommen dieses Veranlagungszeitraums von der Krankenkasse von Amts wegen zu ermitteln. Dies hat das LSG Mecklenburg-Vorpommern entschieden und sich auf das BSG-Urteil vom 14.12.2006 (Az. B 1 KR 11/06 R, Abruf-Nr. 248079 ) bezogen. |