· Fachbeitrag · Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen mit Führungskräften im Vermittlerbetrieb: Darauf müssen Sie achten
von Rechtsanwalt, FAArbR Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwalt Dr. Yannick Bähr, Noerr PartGmbB, Düsseldorf
| Zielvereinbarungen setzen sich auch in Versicherungsvermittlerbetrieben immer mehr durch. Sie sollen Anreize schaffen, dass Mitarbeiter einen noch größeren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Betriebs leisten. Die Praxis (und aktuelle Rechtsprechung) lehrt, dass bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen auch Fallstricke lauern, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Machen Sie Ihre Zielvereinbarungen deshalb wasserfest. |
Der Unterschied zwischen Zielvereinbarung und -vorgabe
Zunächst müssen Sie eine Zielvereinbarung von einer Zielvorgabe abgrenzen. Beide Instrumente haben gemeinsam, dass sie der Festlegung von Zielen dienen; ansonsten unterscheiden sich Zielvereinbarung und -vorgabe aber grundlegend:
- Bei einer Zielvereinbarung legen Sie mit dem Mitarbeiter die Ziele einvernehmlich fest. Ist eine Seite mit den von der anderen Seite vorgeschlagenen Zielen nicht einverstanden, kommt keine Zielvereinbarung zustande.
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