22.05.2025 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Vorsitzende eines Pfadfindervereins gehört nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII zu dem Personenkreis, der kraft Gesetzes als ehrenamtlich Tätiger in der Wohlfahrtspflege in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist. Das hat das BSG klargestellt.
14.05.2025 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Fehlt es zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) eines freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen an der Feststellung seines Gewinns für das dem Eintritt der AU vorausgegangene Kalenderjahr, weil das ...
04.04.2025 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung
Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-
Sicherungs-Verein (PSV) übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen ...
19.03.2025 · Nachricht ·
Finanzierung
Ein nicht gebundener Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen schuldet seinem Kunden eine umfassende und richtige Aufklärung über die in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten. Er darf im Rahmen der geschuldeten Aufklärung ein reales Risiko – hier: Nichtzustandekommen des Grundstückskaufvertrags nach bereits geschlossenem und nicht mehr widerruflichem Darlehensvertrag – nicht so verharmlosen, dass der Eindruck entsteht, es sei nur theoretischer Natur (BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az.
14.03.2025 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Aufgrund der gegenwärtig wirtschaftlich angespannten Lage stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, ob die Pensionszusage des (Gesellschafter-)Geschäftsführers reduziert werden kann, um das Unternehmen zu ...
11.02.2025 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist kein Arbeitsunfall. Dies gilt auch dann, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. An dem Ergebnis ändert sich ...
21.01.2025 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Wer im Zusammenhang mit einer kommunalpolitischen oder anderen ehrenamtlichen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen, soweit sie die Steuerfreibeträge in § 3 Nr. 12 EStG überschreiten. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das LSG NRW. Letztlich entscheiden muss aber das BSG.