08.08.2025 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Eine Gesellschafter-Geschäftsführerin (GGf) einer GmbH, die zugleich Geschäftsführerin einer an dieser GmbH beteiligten weiteren Gesellschaft ist, und in beiden Gesellschaften weder über die Mehrheit der Stimmanteile noch eine umfassende Sperrminorität verfügt, ist abhängig beschäftigt und damit beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Dies hat das LSG Sachsen-Anhalt unter Heranziehung der Rechtsprechung des BSG zur statusrechtlichen Beurteilung von GGf entschieden.
21.07.2025 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung/Krankenversicherung
Eine einmalige Kapitalleistungn aus einer betrieblichen Altersversorgung wie z. B. die Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
02.07.2025 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, dessen Gesellschaftsanteil aufgrund ehevertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft zum Gesamtgut gehört, ist als abhängig Beschäftigter anzusehen.
24.06.2025 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Stürzt ein Vorarbeiter, als er sich beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden.
22.05.2025 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Vorsitzende eines Pfadfindervereins gehört nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII zu dem Personenkreis, der kraft Gesetzes als ehrenamtlich Tätiger in der Wohlfahrtspflege in der gesetzlichen Unfallversicherung ...
14.05.2025 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Fehlt es zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) eines freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen an der Feststellung seines Gewinns für das dem Eintritt der AU vorausgegangene Kalenderjahr, weil das ...
04.04.2025 · Nachricht ·
Betriebliche Altersversorgung
Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-
Sicherungs-Verein (PSV) übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der bAV. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter
wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des PSV verjähren daher in 30 Jahren – und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (BAG, ...