Stellen die AVB weder im Zusammenhang mit der Definition der Berufsunfähigkeit noch hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ab, so ist es dem VR nicht verwehrt, den VN auf eine solche Tätigkeit zu verweisen, die er infolge einer nach Anerkennung der Leistungspflicht vollzogenen Umschulung oder Weiterbildung ausübt. Für die Nachprüfungsentscheidung kommt es in einem solchen Fall in materieller Hinsicht nur auf die Wahrung der bisherigen Lebensstellung und die
gesundheitlichen ...
Möchte der VN eine Neubemessung der Invalidität verlangen, sollte er sich zuvor über seinen Gesundheitszustand Klarheit verschaffen. Das Verlangen kann nämlich nach hinten losgehen, wenn sich später herausstellt, ...
Zur Überzeugungsbildung i. S. v. § 286 ZPO von einer Unfallmanipulation ist (lediglich) eine Gewissheit erforderlich, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, nicht hingegen einer mathematisch lückenlosen
Gewissheit.
Die neue Berufspflicht nach § 43f BRAO ist für die Praxis sinnvoll, da Rechtsanwälte mit berufsrechtlichen Kenntnissen zahlreiche Rügeverfahren vermeiden können. Im IWW-Online-Lehrgang lernen Sie als neu ...
Die Formulierung „unerwartete und schwere“ Erkrankung in den Bestimmungen einer Reiseversicherung (hier: B Reise-Rücktrittsversicherung Nr. 3.1, 3.15, 8 VB-RS 2014 (RRK/UG-D) und B Reiseabbruch-Versicherung Nr. 3.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht veröffentlicht.