Ist in einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vereinbart, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung entsteht, wenn dem VR die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich angezeigt wird, hat der VN, der dem VR eine Berufsunfähigkeit mehr als drei Monate nach ihrem Eintritt bekannt gibt, keinen Anspruch auf Geldrente für den zurückliegenden Zeitraum.
Das Abstellen eines mit Sammelgut beladenen Transportfahrzeugs (Zugmaschine nebst Kastenauflieger) am Wochenende in einem unbewachten Gewerbegebiet einer deutschen Großstadt rechtfertigt nicht ohne weiteres den Vorwurf ...
Den VR trifft eine vertragliche Nebenpflicht, auf Verlangen seines VN mit einem von diesem umfassend bevollmächtigten Vertreter Schriftwechsel im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses zu führen. Anders, wenn dies ...
Wenn jemand eine Reise tut, kann er was erzählen. So musste das LG Berlin die exotische Frage entscheiden, ob die Ferieninsel Gran Canaria überhaupt zu Europa gehört. Denn nach den Versicherungsbedingungen bestand Versicherungsschutz nur „innerhalb Europas“. Der VR argumentierte, dass die Kanaren zwar politisch zu Spanien gehörten, geografisch aber auf der Höhe von Casablanca (Afrika) lägen. Dem folgte das Gericht nicht (VersR 07, 941). Der Fall verdeutlicht, wie wichtig das „Kleingedruckte“ in den ...
Bevor man im Urlaub entspannen kann, muss oft noch einiges organisiert werden: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Mit einem guten Nachbarn zur Seite lassen sich diese Probleme leicht lösen.
Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfende: Viele Studierende und auch Schülerinnen und Schüler nutzen die Ferien im Sommer zum Geldverdienen. Ferienjobber sind wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Umzug, Familienausflug oder Spritztour – Gründe, das eigene Auto an Familienangehörige oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. „Es wird schon nichts passieren“, lautet dabei häufig das Motto. Sind die weiteren Fahrer jedoch im Kfz-Versicherungsvertrag nicht eingetragen, kann es im Schadenfall schnell teuer werden. CosmosDirekt zeigt, was Autofahrer beachten müssen, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.