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  • · Fachbeitrag · Gruppenunfallversicherungsvertrag

    Mitteilung einer Änderung der Bezugsberechtigung

    | Wird in einem Gruppenunfallversicherungsvertrag vereinbart, dass für den Fall des Unfalltods eines Mitarbeiters (versicherte Person) des Unternehmens (VN) die gesetzlichen Erben des Mitarbeiters bezugsberechtigt sind, soweit keine andere Bestimmung getroffen wurde, so muss eine Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung gegenüber dem VR erfolgen. |

     

    Diese Klarstellung traf der BGH (26.6.13, IV ZR 243/12, Abruf-Nr. 132412). Er machte deutlich, dass bei Verfügungen unter Lebenden zugunsten Dritte auf den Todesfall zwischen dem Deckungs- und dem Valutaverhältnis zu unterscheiden sei.

     

    PRAXISHINWEIS |  Eine bloße Anzeige gegenüber dem Unternehmen ist nur ausreichend, wenn vereinbart wurde, dass das Unternehmen Änderungen der Bezugsberechtigung mit Wirkung auch für den VR entgegennehmen kann.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 146 | ID 42246603