04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Privathaftpflichtversicherung
Ist dem Mieter von Wohnräumen das Halten einer Mehrzahl von Katzen grundsätzlich gestattet, kommt es dann aber durch Katzenurin zu einer erheblichen Substanzschädigung der Mietsache, so greift der in einer
Privathaftpflichtversicherung (mit Tierhalterhaftpflicht) vereinbarte (Wieder-) Ausschluss der „übermäßigen Beanspruchung“ (OLG Hamm 30.1.15, 20 U 106/14, Abruf-Nr. 144306 ).
04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
1. Bei einem Rechtsstreit um die Erstbemessung des Invaliditätsgrads kommt es nur dann auf den Zeitpunkt drei Jahre nach dem Unfallereignis an, wenn bei Klageerhebung bedingungsgemäß noch eine Nachprüfung möglich ...
04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis kann nicht mehr abgegeben werden, wenn zu diesem Zeitpunkt (nach den Versicherungsbedingungen) die Berufsunfähigkeit bereits fingiert wird. Das ist der Fall, wenn der VN bereits ...
04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Kostenrecht
Dem Prozessvergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente kommt, wenn die Parteien sich zugleich darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des 3,5-fachen Jahresbetrags der Summe aus Monatsrente und Monatsprämie zu.
04.05.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre ...
04.05.2015 · Nachricht · Versicherungssparten
Über Nebenkostennachzahlungen und Mieterhöhungen freut sich niemand. 61 Prozent der Deutschen würden sich sogar dagegen versichern, wenn es möglich wäre. Der Schutz vor Mieterhöhungen steht im Ranking der ...
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28.04.2015 · Nachricht · Sachwerteversicherung
Der 1. Mai steht vor der Tür und damit leider vielerorts wieder Ausschreitungen und Krawalle. „Wer in Stadtteilen und Gebieten wohnt, in denen Mai-Krawalle erfahrungsgemäß zu erwarten sind, sollte soweit wie möglich Vorsorge treffen und auch seinen Versicherungsschutz überprüfen“, erklärt Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung. „Die Geschädigten sind oft unsicher, ob sie selbst für ihre zerstörten Besitztümer aufkommen müssen oder ob ihre Versicherung solche Schäden abdeckt.
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