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  • · Fachbeitrag · Kurz informiert

    AGB: Vergünstigungen für die Wahl eines empfohlenen Anwalts

    | Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Rechtsschutzversicherer den Versicherten Vergünstigungen dafür in Aussicht stellt, dass diese im Schadensfall einen von ihm empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen. |

     

    Das entschied das LG Bamberg und wies damit die Klage der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München gegen ein entsprechendes Vertragsmodell der HUK Coburg ab (8.11.11, 1 O 336/10, Abruf-Nr. 113877).

     

    Die AVB der HUK Coburg sehen bei vereinbarter variabler Selbstbeteiligung vor, dass sich die anfängliche Selbstbeteiligung des Versicherten von 150 EUR mit schadensfreien Jahren stetig reduziert, bei einer häufigen Inanspruchnahme aber auf bis zu 300 EUR ansteigen kann. Wählt der Versicherte jedoch im Schadensfall einen Rechtsanwalt aus dem Kreis der vom VR empfohlenen Rechtsanwälte aus, gilt der Vertrag weiterhin als schadensfrei.