Das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers auch dann abzuziehen ist, wenn er lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeuges oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist. Dadurch ist das Einkommen des Grundsicherungsempfängers nur noch in geringerer Höhe auf seinen Arbeitslosengeld II-(ALG II) Anspruch anzurechnen, der Auszahlungsbetrag des ALG II erhöht sich.
Erlangt eine Zulassungsbehörde davon Kenntnis, dass für ein Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht, muss sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb ...
Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und Autofahren macht wieder richtig Spaß. Deshalb motten viele im Frühling ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Das sind beileibe keine ...
Crash! Boom! Bang! Für jeden vierten Deutschen ist das kein ungewöhnliches Szenario: Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz waren 26 Prozent der Befragten in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt – ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Hat der VN die Leistung des Fahrzeugs durch Eingriffe in die Motorsteuerungssoftware gesteigert, ohne den VR darüber zu informieren, kann der VR im Kaskofall vom Versicherungsvertrag zurücktreten.
Senioren fahren nicht zwangsläufig schlechter Auto als Jüngere, sondern anders. „Senioren haben als Autofahrer sehr viel Erfahrung. Sie müssen niemandem mehr etwas beweisen und fahren deshalb sehr besonnen und ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Öffnet der Beifahrer beim Aussteigen die Beifahrertür unvorsichtig und verursacht dadurch einen Unfall, muss der Kfz-Versicherer den Schaden ersetzen, und nicht die Privathaftpflicht des Beifahrers.