25.01.2019 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kaskoversicherung
Der VR trägt die Beweislast dafür, dass der VN den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Dieser Beweislast kann er durch das Vortragen von Indizien nachkommen. Das Gericht muss die Indizien und die sonstigen Umstände in ihrer Gesamtheit w ürdigen. Gelangt es zu der Überzeugung, dass der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, hat der VR den Beweis geführt und wird von seiner Leistungspflicht frei.
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04.01.2019 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kaskoversicherung
Gegen Aufpreis gibt es in der Vollkaskoversicherung immer noch die Neuwertentschädigung. Da kann es sogar beim unverschuldeten Unfall reizvoll sein, den Kasko-VR in Anspruch zu nehmen, denn der Haftpflicht-VR schuldet ...
14.12.2018 · Fachbeitrag ·
Aktenversendungspauschale
Kleinvieh macht auch Mist. So denken die Haftpflicht-VR und kürzen
neuerdings gerne die Umsatzsteuer aus der Aktenversendungspauschale. Dass es so nicht geht, zeigt ein Urteil des AG Gießen. Der Beitrag greift die ...
12.12.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Der geschmückte Weihnachtsbaum an Heiligabend gehört in vielen Familien zur Festtradition. Entsprechend sorgfältig wird das Schmuckstück auf dem Markt ausgesucht oder im Wald selbst geschlagen. Genauso sorgfältig sollte der Transport mit dem Auto erfolgen. „Für einen Weihnachtsbaum gilt das Gleiche wie für jede andere Ladung“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Der Baum muss so gesichert sein, dass er in Kurven und beim Bremsen nicht verrutscht oder unterwegs verloren geht. Ihn ...
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05.12.2018 · Fachbeitrag ·
Kasko
In der Vollkaskoversicherung ist nur der Unfallschaden versichert, ein
Betriebsschaden nicht. Kein Wunder also, dass darüber insbesondere in „Grenzfällen“ heftig gestritten wird, wie jüngst vor dem LG Amberg.
05.12.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kaskoversicherung
Ist kein Fremdschaden entstanden, entbindet es den Kasko-VR nicht von der Zahlungspflicht, wenn sich der VN von der Unfallstelle entfernt hat. So sieht es das LG Ravensburg (17.5.18, 1 S 15/18, Abruf-Nr. 202633 ).
05.12.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kaskoversicherung
Mit Spannung wurde erwartet, wie sich die Rechtsprechung zum neuen § 309 Nr. 14 BGB positioniert, wenn ohne vorheriges Sachverständigenverfahren geklagt wird oder ein bereits durchgeführtes Verfahren von Klägerseite für unverbindlich erklärt wird. Letzteres war der Fall, nachdem der Kläger nach dem Diebstahl seines Audi A7 mit dem vom Obmann ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden war.