06.11.2018 · Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Nicht genutztes, aber angemeldetes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein
Ist ein Fahrzeug weiterhin zugelassen und fahrbereit und wurde es nur deshalb auf einem Privatgrundstück abgestellt, weil sein Eigentümer es nicht mehr nutzen will, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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