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  • 06.11.2018 · Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung

    Nicht genutztes, aber angemeldetes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein

    | Ist ein Fahrzeug weiterhin zugelassen und fahrbereit und wurde es nur deshalb auf einem Privatgrundstück abgestellt, weil sein Eigentümer es nicht mehr nutzen will, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. |