Die in Anspruch genommenen Erben trifft keine sekundäre Darlegungslast, wenn nicht feststeht, dass sie Kenntnis von einem bestimmten Medikamentenkonsum und einem evtl. Missbrauch hatten.
Kann der VR den VN wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung bzw. wegen einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen, wenn ...
Bei Kaskoschäden ist wegen entsprechender vertraglicher Regelungen zwischen dem VN und dem Kasko-VR die Klage aus abgetretenem Recht zwar möglich, doch sie steht auf tönernen Füßen. Das wissen die VR. Daher trauen sie sich da noch mehr zu kürzen, als bei Haftpflichtschäden. In diesem Zusammenhang erreichte uns eine Leserfrage zum Glasschaden
Auch in der Kaskoversicherung sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ anzuwenden, entschied das AG Hagen. Denn der VN hat auf die Vorgänge in der Werkstatt keinen Einfluss, wenn er sein Fahrzeug dort zur ...
Bei Unfällen eines Fahrzeuggespanns haben die beiden VR im Innenverhältnis je zur Hälfte den Schaden zu tragen, wenn Zugmaschine und Auflieger bei zwei unterschiedlichen deutschen VR haftpflichtversichert sind.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Klage des VN gegen den Kfz-Kasko-VR auf Leistung des Wiederbeschaffungswerts des versicherten Fahrzeugs wegen behaupteten Diebstahls darf nicht schon deshalb als unschlüssig abgewiesen werden, weil der VN keine Details zur Reparatur eines bei dem Vorbesitzer eingetretenen Vorschadens vortragen kann. Diese Klarstellung traf das KG.