31.08.2020 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Keine Subsidiaritätsklausel nach deutschem Recht
Bei Unfällen eines Fahrzeuggespanns haben die beiden VR im Innenverhältnis je zur Hälfte den Schaden zu tragen, wenn Zugmaschine und Auflieger bei zwei unterschiedlichen deutschen VR haftpflichtversichert sind.
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