Die falsche Angabe der Gesamtlaufleistung eines Pkw ist unerheblich und wirkt sich nicht zum Nachteil des Versicherers aus, wenn der VN eine Neuwertentschädigung geltend macht.
Für die Beweiserleichterung des „äußeren Bildes“ eines versicherten Kfz-Diebstahls ist Voraussetzung, dass der VN sowohl das Abstellen als auch das anschließende Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs beweist.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die Privathaftpflichtversicherung überhaupt greift und wann aufgrund der „Benzinklausel“ Ansprüche aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind.
Erfüllt ein Kfz-Werkstattbetreiber seine Obhutspflichten, wenn er das Werkstattgelände und die Werkstatthalle verschließt? Dies musste das LG Aachen in einer aktuellen Entscheidung klären. Dabei ging es um ...
Der Phantasie eines sehr großen VR sind auch im Kaskosegment kaum Grenzen gesetzt. Aktuelle Spielwiese ist dessen eigenwillige Auffassung zur Schadenminderungspflicht in der Kasko. VK ordnet für Sie diese Auffassung ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Vermietet jemand ein Fahrzeug an eine Person (Firma), die hieran einen Schaden mit einem fremden Fahrzeug verursacht, welches bei einem Dritten gemietet und haftpflichtversichert ist, greift der Haftungsausschluss nach A.1.5.6 AKB 2015 nicht, weil nicht dasselbe Versicherungsvertragsverhältnis betroffen ist. Der Fahrer des fremden Fahrzeugs ist nicht mitversicherte Person im Verhältnis zum Vermieter oder Eigentümer.