Muss der Vollkasko-VR eine Neupreisentschädigung leisten, kann er nach einer Entscheidung des OLG Hamm den Bundesanteil des sog. Umweltbonus nicht als orts-und marktüblichen Nachlass in Abzug bringen.
Bei einem Reifenschaden wird zunächst gar nicht daran gedacht, die
Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Selbstbeteiligung und Höherstufung sind meist größer als der Schadensbetrag. Doch wie sieht die Rechtslage ...
Mit Frühlingsbeginn treten witterungsbedingt vermehrt Schlaglöcher auf deutschen Straßen auf. Diese können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen. Dazu erreichte uns eine Anfrage.
Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und den VR zur Zahlung verurteilt.
Immer wieder mal gibt es Schadensursachen, die nicht auf einem Verkehrsunfall beruhen, aber dennoch zum Versicherungsfall werden. In diesem Zusammenhang erreicht VK folgende Leserfrage.
Das LG Köln hat kürzlich darauf hingewiesen, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer eines E-Scooters nicht haftet, wenn der E-Scooter umstürzt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.
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Befindet sich der Fahrer beim Transport eines Kfz auf einem Autozug (hier: Sylt-Shuttle) im Fahrzeug, unterfällt es der Betriebsgefahr des Kfz und nicht der des Zugs, wenn das Kfz während der Zugfahrt ins Rollen gerät und das vor ihm auf dem Autozug stehende Fahrzeug beschädigt.