22.07.2011 · Fachbeitrag ·
Grobe Fahrlässigkeit
Der VR kann in Ausnahmefällen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den VN seine Leistung vollständig versagen. Dies kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, bedarf jedoch immer der Abwägung der Umstände des Einzelfalls (BGH 22.6.11, IV ZR 225/10, Abruf-Nr. 112152 ).