Ist das identische Interesse gegen die identische Gefahr mehrfach haftpflichtversichert, liegt ein Fall des § 78 Abs. 1 Alt. 2 VVG vor. Folge ist ein Innenausgleich zwischen den Haftpflicht-VR.
Ist das identische Interesse gegen die identische Gefahr mehrfach haftpflichtversichert, liegt ein Fall des § 78 Abs. 1 Alt. 2 VVG vor. Folge ist ein Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern.
Begeht der VN mehrere Pflichtverletzungen, kann der VR in bestimmten Fällen die Obergrenze seiner Leistungsfreiheit (Regressgrenze) mehrfach ansetzen. Das zeigt eine Entscheidung des OLG Frankfurt a. M.
Mit der Übernahme des Versicherungsvertrags durch einen anderen VR wird auch das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB übertragen. Wird das versicherte Grundstück veräußert, ist nicht der Veräußerer, sondern der Erwerber Adressat einer Anfechtungserklärung. Dies entschied das OLG Dresden.
Ändert der VN seine Bankverbindung, muss er dem VR die neue Kontonummer so frühzeitig mitteilen, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme durch den zuständigen Mitarbeiter des VR vor der anstehenden ...
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Der Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO – und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage – nicht
geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.