Mit der Freigabe des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über.
Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, ...
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger (BGH 21.6.12, IX ZR 59/11, Abruf-Nr. 122241 ).
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters (BGH 14.06.2012, VII ZB 48/10, Abruf-Nr. 122239 ).
Wenn das Guthaben auf einem Oder-Konto von Ehegatten aus einer Steuererstattung resultiert, liegt eine von der regelmäßig hälftigen Berechtigung anderweitige Bestimmung im Sinne des § 430 BGB nahe (OLG Frankfurt 27.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Zahlungsvereinbarungen: Diese Rechtsrisiken drohen jetzt!
Am 20.11.2026 wird die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt. Sind Ratenzahlungsvereinbarungen damit als Verbraucherkredit zu behandeln? FMP Forderungsmanagement professionell ordnet die neue Rechtslage für Sie ein und zeigt, wie Sie Beratungsrisiken minimieren.
Unser Leser, RA Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe, Kiel, hat die Erfahrung gemacht, dass Verdachts-Kontopfändungen gegenüber Schuldnern in den neuen Bundesländern überwiegend mit Erfolg geführt werden können.