Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt (BGH 9.10.13, XII ZR 59/12, Abruf-Nr. 133891).
Die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (BGH 10.10.13, V ZB 181/12, Abruf-Nr. 133785 ).
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ...
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet (BGH 10.10.13, IX ZB 197/11, Abruf-Nr. 133498 ).
Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs.
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGH 26.9.
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Unsere Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Dresden, berichtet von einem Schuldner, der es nur beinahe geschafft hätte, sich der Vollstreckung zu entziehen.