Die Vollmacht bedarf nicht der Form des Rechtgeschäfts, auf dessen Vornahme sie sich bezieht. Daher bedarf die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für den Auftraggeber bei der Versteigerung eines Grundstücks mitzubieten, nicht der notariellen Beurkundung.
Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert nach dem von den Beklagten zu zahlenden Entgelt für die Dauer eines Jahres (OLG Koblenz 30.11.12, 2 W 636/12).
Mit Beschluss vom 13.12.12 (IX ZB 7/12, Abruf-Nr. 130151 ) hat der BGH festgestellt: Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, ...
Gläubiger müssen das durch den Schuldner abgegebene Vermögensverzeichnis analytisch auswerten, um letztlich erfolgreich vollstrecken zu können. Der folgende Beitrag zeigt hinsichtlich besonders relevanter Angaben, was genau hierunter zu verstehen ist und wie weitreichend die einzelnen Angabepflichten sind.
Zum 1.1.13 sind die Regelungen betreffend Sachbezüge erneut geändert worden. Im Rahmen der Zusammenlegung mit der Arbeitsentgeltverordnung sind die Sachbezugswerte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ...
Im Zuge der Reform der Sachaufklärung muss der Gerichtsvollzieher von Amts wegen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 882c Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO den Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen lassen.
Absolut zuverlässig. juris Insolvenzrecht vernetzt aktuelle Top-Literatur der jurisAllianz mit Rechtsprechung und Vorschriften. Mit dieser verlagsübergreifenden Wissensmanagement-Lösung nutzen Sie maximale Meinungsvielfalt und sparen wertvolle Zeit.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 27.06.2025 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Zum Start des neuen KostBRÄG 2025 unterstützt Sie RVG professionell gleich dreifach: Eine Sonderausgabe mit konkreten Tipps und Berechnungsbeispielen, ein Live-Webinar am 07.07.2025 mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider sowie neue Kostenrechner unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Seit dem 1.1.13 ist der Basiszins von 0,12 Prozent auf - 0,13 Prozent gesenkt worden.