Seitdem die amtlichen Pfändungsformulare eingeführt worden sind, ist die Vollstreckungspraxis verunsichert, wie der Taschengeldanspruch des Schuldners zu pfänden ist. Der folgende Beitrag klärt darüber auf, wie Gläubiger jetzt vorgehen müssen.
Ob der Gerichtsvollzieher dafür, dass er die Eintragungsbekanntmachung nach § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO zustellt, eine gesonderte Gebühr berechnen darf, hängt davon ab, ob dies als Partei- oder Amtszustellung zu ...
Die Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO erlaubt es, auf vorinsolvenzliche Abflüsse aus dem schuldnerischen Vermögen zuzugreifen. Sie sollen als Haftungsgrundlage wieder verfügbar sein, um die Gläubiger ...
Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar. Das hat der BGH mit Urteil vom 19.12.14 klargestellt (V ZR 82/13). Wird gegen das Konkretisierungsgebot verstoßen, führt dies dazu, dass die Unterwerfungserklärung unwirksam ist. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.
Das LG Verden hat mit Beschluss vom 19.2.15 (6 T 35/15) entschieden: Die amtlichen Formulare für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung müssen nicht für einen Antrag auf Erlass eines ...
Mit Urteil vom 22.7.15 (IV ZR 223/15, Abruf-Nr. 178825 ) hat der BGH klargestellt: § 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.