19.04.2016 · Fachbeitrag ·
Gerichtsvollzieherformular
Schon bevor er pfändet, kann der Gläubiger Drittschuldner und Schuldner durch den Gerichtsvollzieher benachrichtigen, dass die Pfändung bevorsteht. Dabei kann er den Drittschuldner auffordern, nicht an den Schuldner zu zahlen und den Schuldner auffordern, nicht über die Forderung zu verfügen. Diese Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren
Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung genügen. Eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt der Gläubiger noch nicht, und der Titel ...
19.04.2016 · Fachbeitrag ·
Verfahrensrecht
Bei der Räumungsvollstreckung kommt es immer wieder zu Vollstreckungsschutzanträgen, die Schuldner mit drohendem Suizid bzw. bestehender Gesundheitsgefahr begründen. Hierbei stellen die Vollstreckungsgerichte oft ...
19.04.2016 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungskosten
Ein typischer Fall aus der Praxis: Der Beklagte S. (Schuldner) wird verurteilt, 25.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
12.04.2016 · Nachricht · Kosten und Gebühren
Mit Beschluss vom 25.2.16 (III ZB 66/15, Abruf-Nr. 184724 ) hat der BGH entschieden: Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen, wobei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Vornahme der kostenverursachen Handlung abzustellen ist und es auf die – auch ...
> Nachricht lesen
12.04.2016 · Fachbeitrag ·
Kosten und Gebühren
Das Dauerproblem, ob Gerichtsvollzieher für die Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882c ZPO Gebühren in Höhe von 10 EUR gemäß Nr. 100 KV GVKostG und auch Auslagen (z. B. Wegegeld nach Nr.
05.04.2016 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungspraxis
Unsere Leserin, Mitarbeiterin einer Genossenschaftsbank, glaubte weder den Angaben des Schuldners noch des Drittschuldners. Und damit lag sie richtig. Denn die von ihr eingeschaltete Detektei fand Erstaunliches heraus.
05.04.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Das „Girokonto für Jedermann“ kommt: Der Bundesrat billigte am 18.3.16 ein entsprechendes Gesetz.