27.02.2026 · Nachricht aus VE · Neues Angebot des IWW
Haben Sie Berufseinsteiger in Ihrer Kanzlei? Aus eigener Erfahrung oder von Ihren neuen Kollegen wissen Sie, dass der Start ins Berufsleben als Rechtsanwalt ein bedeutender Schritt ist. Darauf hat die intensive juristische Ausbildung die Berufsanfänger selten vorbereitet. Daher stellen sich viele Fragen mit dem Eintritt in den Anwaltsberuf. AS Advostart beantwortet diese Fragen und unterstützt beim Berufseinstieg.
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27.02.2026 · Nachricht aus VE · Vollstreckungspraxis
Schuldner argumentieren oft recht abenteuerlich. Sind manche Konten dauernd im Minus bzw. mit Schuldzinsen belastet, sind sie angeblich nicht anzugeben. Damit liegen Schuldner natürlich falsch. Gläubiger müssen wissen, ob sie in eine Kreditlinie vollstrecken können und der Schuldner noch Zahlungen erwartet, bestätigt das OLG Celle (12.10.23, 1 ORs 4/23,
Abruf-Nr. 252533 ).
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27.02.2026 · Nachricht aus VE · Haftkosten
Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2026 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 30.12.25 B1):
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27.02.2026 · Fachbeitrag aus VE · Versteigerung
In Versteigerungsverfahren stellt sich häufig die Frage, wann genau eine Sicherheitsleistung nach § 67 Abs. 1 ZVG verlangt werden muss, um wirksam zu sein. Verspätete Sicherheitsverlangen können nämlich erhebliche Folgen haben. Denn wird ein Gebot zu Unrecht ohne Sicherheit zugelassen oder fehlerhaft zurückgewiesen, sind Rechtsmittelverfahren praktisch vorprogrammiert, der Zuschlag gefährdet – oder gar zu versagen.
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27.02.2026 · Urteilsbesprechung aus VE · Einstweilige Handlungsverfügung
Oft wird die Vollziehung einstweiliger Verfügungen routinemäßig behandelt, nämlich: Zustellung des Beschlusses im Parteibetrieb – „und fertig“. Während dies bei Unterlassungsverfügungen genügt, stellt der BGH bei Verfügungen auf Vornahme vertretbarer Handlungen klar: Diese können nur wirksam vollzogen werden, wenn der Gläubiger innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO zum einen die Parteizustellung des Titels an den Schuldner veranlasst, zum anderen aber zusätzlich einen ...
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27.02.2026 · Fachbeitrag aus VE · Vereinfachtes Vollstreckungsverfahren
Mit den vereinfachten Vollstreckungsverfahren nach § 754a und § 829a ZPO sollen Gläubiger entlastet und der elektronische Antrag vereinfacht werden. Beide Vorschriften sehen in Absatz 4 vor, dass der Gläubiger versichern muss, dass ihm die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids vorliegt. Dem Antrag wird lediglich eine Kopie beigefügt. In der Praxis stellt sich nun die Frage, ob diese Versicherung die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Vollstreckungsorgane – etwa eines PfÜB an das ...
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27.02.2026 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Erst kürzlich haben wir darüber berichtetet, wie Gläubiger auf Kryptowerte von Schuldnern zugreifen können (VE 26, 6; siehe auch S. 53 ff. in dieser Ausgabe). Unsere Leserin Andrea Kramer, Hamburg, berichtete nun, wie sie erfolgreich solche Werte aufspürte. Ihr „Erfolgsrezept“ lautet: Oft bewegt sich ein Schuldner erst, wenn er konkrete Strafrisiken erkennt.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn man wichtige Kürzel auf Bankauszügen interpretieren kann.
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23.02.2026 · Nachricht aus VE · Regierungsentwurf
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 21.1.26 (BT-Drucksache 21/3737) will die Bundesregierung Medienbrüche in Vollstreckungsverfahren weitgehend beseitigen und den elektronischen Rechtsverkehr zur Regel machen. Kern ist die Ausweitung elektronischer Vollstreckungsaufträge und elektronischer Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, die digitale Nutzung der vollstreckbaren Ausfertigung sowie die Neuregelung von ...
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22.02.2026 · Nachricht aus VE · IWW-Webinare
Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.
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