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  • 26.09.2025 · Nachricht · Teilungsversteigerung

    Pfandgläubiger: keine Bindungswirkung einer Ausschlussvereinbarung

    In Teilungsversteigerungsverfahren stehen Gläubiger, die den Anspruch auf Auseinandersetzung und Erlösteilung gepfändet haben, vielfach vor dem Problem, dass in Abteilung II des Grundbuchs ein sog. Auseinandersetzungsausschluss gemäß § 1010 Abs. 1 BGB eingetragen und damit die Anordnung der Teilungsversteigerung unzulässig ist.