Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger (BGH 21.6.12, IX ZR 59/11, Abruf-Nr. 122241 ).
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Insolvenzverfahren entweder aufgehoben bzw. eingestellt wird. Für beteiligte Insolvenzgläubiger stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht. Kann man weiter ...
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner ...
Die Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf seinen eigenen Wunsch setzt einen wichtigen Grund voraus. Wann ein solcher gegeben ist, hat der BGH mit Beschluss vom 29.3.12 (IX ZB 310/11, Abruf-Nr. 121374 ) klargestellt.
Hat der Insolvenzverwalter erklärt, das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners gehöre nicht zur Insolvenzmasse, kann auf Antrag eines Neugläubigers ein auf dieses Vermögen beschränktes zweites ...
Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Gratis-Sonderausgabe: neue Mitarbeiter finden und binden
Wie lassen sich in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter finden? Und was können Sie tun, um bewährte Kräfte und wertvolles Know-how in der Kanzlei zu halten? Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert fundierte Strategien und sofort nutzbare Praxistipps.
Nutzung von Legal Tech & KI: Was gilt berufsrechtlich?
Legal Tech und KI bieten immense Potenziale für die Anwaltschaft, doch sie bergen auch erhebliche berufsrechtliche Risiken. Der neue IWW-Online-Lehrgang schärft den Blick für diese Risiken und zeigt, wie Sie im digitalen Umfeld sicher agieren. Mit kostenlosem Probe-Termin am 08.10.2025!
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 S. 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden. Erforderlich ist vielmehr der Nachweis der Zahlungsfähigkeit (BGH 15.3.12, IX ZR 239/09, Abruf-Nr. 121088 ).