Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung (BGH 24.5.12, IX ZB 275/10, Abruf-Nr. 122029 ).
Mit der Freigabe des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über.
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger (BGH 21.6.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Insolvenzverfahren entweder aufgehoben bzw. eingestellt wird. Für beteiligte Insolvenzgläubiger stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht. Kann man weiter vollstrecken und wenn ja, wie läuft das Prozedere ab? Der folgende Beitrag gibt die Antwort.
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht rechtzeitig von sich aus einen Sachverhalt anzuzeigen, der die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass er als befangen an seiner ...
Die Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf seinen eigenen Wunsch setzt einen wichtigen Grund voraus. Wann ein solcher gegeben ist, hat der BGH mit Beschluss vom 29.3.12 (IX ZB 310/11, Abruf-Nr.
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Hat der Insolvenzverwalter erklärt, das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners gehöre nicht zur Insolvenzmasse, kann auf Antrag eines Neugläubigers ein auf dieses Vermögen beschränktes zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden.