Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) bestätigt, dass ein Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit (nichtrechtsfähiger Verein) grundbuchfähig ist. Durch § 54 Abs. 1 S. 1 BGB – so das OLG Braunschweig – wird klargestellt, dass die gleiche Rechtslage wie bei einem eingetragenen Verein gilt, der unstreitig grundbuchfähig ist. Deswegen kann auch der Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit unter dem Vereinsnamen ohne Zusatz der Mitglieder im Grundbuch eingetragen werden.
Akteneinsicht bei einem Amtslöschungsverfahren erhalten grundsätzlich nur Verfahrensbeteiligte. Das sind regelmäßig nur die Vereins- und Vorstandsmitglieder. Das hat das KG Berlin für einen eingetragenen Verein ...
Ergibt sich aus der Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes, ist das Vereinsorgan für die Abberufung des Vorstands zuständig, das ihn bestellt (wählt). In der Regel ist das die Mitgliederversammlung.
Regelt die Satzung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte „schriftlich“ erfolgen müssen, genügt die einfache Textform. Zu beachten ist aber auch, an wen eine Erklärung adressiert werden muss.
Vereine können nur dann Gesellschafter einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) sein, wenn sie sich in das Vereinsregister eintragen lassen. Diese Auffassung vertritt das KG Berlin.
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Die Zweckbetriebsregelung für Bildungsveranstaltungen ist sehr weit gefasst. Auch freizeitbezogene Veranstaltungen sind begünstigt, wenn sie nicht überwiegend „geselligen“ Charakter haben.