Ein Leser fragt: Unser Verein möchte eine neue Abteilung gründen. In der Satzung ist dazu aber nichts geregelt. Kann der Vorstand über die Bildung der neuen Abteilung entscheiden oder muss die Mitgliederversammlung gefragt werden? Kann ein Mitglied eine – mit Zustimmung der Versammlung – neu gegründete Abteilung mit dem Argument torpedieren, die Satzung sage zur Gründung von Abteilungen nichts aus?
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts enthält neben zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet des Gemeinnützigkeitsrechts auch Neuregelungen der Haftungsvorschriften im Bereich des Vereinsrechts des BGB.
Vereine können nicht nur im losen oder temporären Verbund zusammenarbeiten. Wie in einem Unternehmensverbund sind auch konzernartige Strukturen möglich und in großen – selbst gemeinnützigen – Organisationen ...
Vor allem in größeren Vereinen ist es durchaus üblich, Zweckbetriebe in eine gemeinnützige Vorschalt-GmbH auszulagern. Die Gründung solcher rechtlich eigenständigen Betriebe hat organisatorische Vorteile und mindert die Haftungsrisiken für den Verein. Auch vereinsrechtlich bietet sie sich an, wenn das Registergericht eine zu umfängliche wirtschaftliche Betätigung des Vereins moniert und der Entzug der Rechtsfähigkeit droht. Eine neue Ansicht der Finanzverwaltung zur Mittelverwendung wird eine solche ...
Satzungsverstöße oder Verfahrensfehler führen nur dann dazu, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung ungültig ist, wenn sie sich zum Nachteil eines oder mehrerer Mitglieder auf das Beschlussergebnis auswirken.
Überehrgeizige Eltern minderjähriger Mitglieder sorgen des Öfteren für Ärger. Im Vereinsforum will ein Verein jetzt wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, sich gegen solche Eltern zur Wehr zu setzen.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Vereine können nicht nur im losen oder temporären Verbund zusammenarbeiten (siehe auch VB, Beitragsreihe 4/2012 bis 9/2012). Wie in einem Unternehmensverbund sind auch konzernartige Strukturen möglich und in großen gemeinnützigen Organisationen auch üblich. In dem Fall beherrscht eine „Konzernspitze“ rechtlich eigenständige Unterorganisationen. Erfahren Sie in einer Beitragsreihe alles zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Konzernstrukturen.