Der Schutz des Vereinsnamens durch die Eintragung ins Vereinsregister bezieht sich nur auf andere im gleichen Registerbezirk eingetragene Namen und den „Namensschutz-Paragraf“ – § 12 BGB. § 12 BGB umfasst aber nicht Gattungsbezeichnungen, umgangssprachliche Wendungen (wie zum Beispiel „Hausbücherei“ oder „Literaturhaus“) und regionale Bezeichnungen. Das hat das KG Berlin klargestellt.
Bei Kindergartenvereinen herrscht pure Verunsicherung. Ursache ist eine Entscheidung des KG Berlin. Es ist nämlich der Ansicht, dass der Betrieb von Kindergärten und -tagesstätten gegen Entgelt eine unternehmerische ...
Immer mehr Vereine kommunizieren mit ihren Mitgliedern über elektronische Medien. Ihnen kommt eine Entscheidung des OLG Zweibrücken zu pass. Das hat nämlich an die Satzungsgestaltung, um zur Mitgliederversammlung per ...
Die Nutzungsüberlassung von Immobilien gegen Entgelt stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar. Ein Verein mit diesem Zweck ist nach Ansicht des OLG Thüringen nicht eintragungsfähig.
Die Entscheidung eines Vereinsgerichts ist für den Verein und seinen Vorstand bindend – auch wenn es sich um kein Schiedsgericht im Sinne von §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung handelt. Das hat der BGH klargestellt.
Für die Absenderangabe einer Einladung zur Mitgliederversammlung gibt es keine besonderen Formvorschriften. Es genügt, wenn für die Mitglieder ersichtlich ist, dass die Einladung vom Vorstand kommt.
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Das Minderheitenrecht nicht stimmberechtigter Mitglieder kann die Satzung eines eingetragenen Vereins nicht beschränken oder ausschließen. Nach § 37 BGB ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn zehn Prozent der Mitglieder das verlangen. Das Quorum kann zwar durch Satzung abgeändert, das Minderheitenrecht aber nicht ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Mitglieder ohne Stimmrecht, so das OLG Düsseldorf.