Ein Notvorstand muss aus mindestens so vielen Mitgliedern bestehen, wie nach der Satzung zur Vertretung des Vereins erforderlich sind. Das hat das OLG Schleswig klargestellt – und damit eine Frage beantwortet, die in der Fachliteratur hoch umstritten war.
Für den Ausschluss eines NPD-Mitglieds aus einem Verein genügt als Satzungsgrundlage ein allgemeines Bekenntnis zu Demokratie und Toleranz. Das hat das LG Bremen festgestellt.
Auseinandersetzungen im Verein werden oft mit harten verbalen Bandagen geführt. Das LG Bonn hat jetzt klargestellt, dass Aussagen und Vorwürfe wie „offene Rechtsbrüche“, „Vereinsschädigung und Betrug“ und ...
Legt die Satzung fest, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist, erfüllen Vergütungen, die trotzdem gezahlt werden, noch nicht den Straftatbestand der Untreue. Es muss vielmehr außerdem nachgewiesen werden, dass die Vergütungen überhöht waren, entschied das OLG Köln.
Vereine sind auch Dienstleister für ihre Mitglieder. Wenn Mitglieder die gewünschten Leistungen nicht oder nur unzureichend erhalten, haben sie deshalb ein Sonderkündigungsrecht.
Die Verschmelzung von Vereinen mit unterschiedlichen Satzungszwecken ist keine Satzungsänderung nach § 33 BGB. Es reicht eine Dreiviertelmehrheit, Einstimmigkeit ist nicht erforderlich, so das OLG Hamm.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: Wir haben seit kurzem unseren Vorstand neu gewählt. Vor der Wahl wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die unter anderem eine Erweiterung der Beisitzer vorsieht.