Für die Gründung und Auflösung von Abteilungen gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorgaben. Für den Vorstand problematischer als die Gründung ist die Auflösung einer Abteilung, stößt sie doch meist auf ...
Gehen Abteilungsleiter und andere Vereinsrepräsentanten ohne Vertretungsberechtigung für den Verein Verpflichtungen ein, haften sie persönlich für die Verbindlichkeiten, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ...
Gemeinnützige Vereine, die eine produktnahe Forschung und Weiterbildung betreiben, unterliegen dem Wettbewerbsrecht. Gegen Abmahnungen kann man sich deshalb nicht mit dem bloßen Argument wehren, der Verein sei nicht im Rahmen geschäftlicher Handlungen tätig. Das lehrt eine Entscheidung des LG Berlin.
Gegen den endgültigen Schiedsspruch eines echten Schiedsgerichts kann keine einstweilige Verfügung vor einem staatlichen Gericht erwirkt werden, entschied jetzt das OLG Frankfurt.
Der Schutz des Vereinsnamens durch die Eintragung ins Vereinsregister bezieht sich nur auf andere im gleichen Registerbezirk eingetragene Namen und den „Namensschutz-Paragraf“ – § 12 BGB. § 12 BGB umfasst aber ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Bei Kindergartenvereinen herrscht pure Verunsicherung. Ursache ist eine Entscheidung des KG Berlin. Es ist nämlich der Ansicht, dass der Betrieb von Kindergärten und -tagesstätten gegen Entgelt eine unternehmerische Betätigung ist; und zwar selbst dann, wenn er ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und öffentlich bezuschusst wird. Ein Verein mit entsprechenden Satzungszwecken soll deshalb kein Idealverein (mehr) sein. Erfahren Sie, wie Kindergartenvereine mit dieser Entscheidung, die auch von anderen ...