Förderkörperschaften können nicht nur Geld für bestimmte gemeinnützige Organisationen sammeln. Sie können auch Verteilerstellen für eine Vielzahl von Empfängern sein.
März, April oder Mai sind die Monate, in denen die meisten Mitgliederversammlungen und auch Vorstandswahlen stattfinden. Damit diese wirksam sind, gilt es auf die Formalien zu achten. Sonst droht Ärger mit den ...
Ein Notvorstand kann nicht nur dann bestellt werden, wenn es an rechtlich zur Vertretung des Vereins befugten Vorstandsmitgliedern fehlt, sondern auch dann, wenn eingetragene Vorstandsmitglieder bestreiten, tatsächlich ...
In den meisten Bundesländern werden gemeinnützige Vereine von den Gebühren für die Anmeldung zum Vereinsregister befreit. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat nun bestätigt, dass dabei der vorläufige Freistellungsbescheid als Nachweis für die Gemeinnützigkeit ausreicht.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen bei der Einladung hinreichend genau angekündigt werden. Der Wortlaut eines Beschlusses muss aber nicht schon vorab feststehen. Das gilt auch für Satzungsänderungen.
Weist ein Verein typische Merkmale einer Personengesellschaft auf, kann er im Einzelfall wie eine BGB-Gesellschaft behandelt werden – auch wenn er im Vereinsregister eingetragen ist. Das hat der BGH klargestellt und ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Abweichung von einer Satzungsregelung (Satzungsdurchbrechung) kann zulässig sein, wenn sie mit einer Mehrheit beschlossen wird, die auch für eine Satzungsänderung ausreicht. Das hat das OLG Zweibrücken klargestellt und Regeln für die Satzungsdurchbrechung aufgestellt.