Schreibt eine Vereinssatzung vor, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich zu erfolgen hat, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Für die Beschlüsse des Vorstands gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die Mitgliederversammlung. Für Vorstandssitzungen gelten nur dann besondere Regeln, wenn die Satzung das so regelt.
Für viele Einzelfragen des Vereinslebens existieren keine gesetzliche Regen. Macht zu einer konkreten Frage auch die Satzung keine Vorgaben, wird zur Problemlösung auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen.
Die Vertretungsbefugnis muss auch in einem nicht eingetragenen Verein nach außen leicht erkennbar sein. Andernfalls kann eine Klage nur im Namen aller Mitglieder erhoben werden – und nicht durch ein „Leitungsgremium“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden .
Sieht die Satzung die Gesamtvertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vor, ist eine durch den Vorstand erteilte Ermächtigung zur Alleinvertretung nichtig. Mit diesem Hinweis hat das KG Berlin die Prozessvollmacht für ...
Ein Kindergartenverein, der im Wesentlichen von den Eltern der betreuten Kinder getragen wird, ist regelmäßig nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt ...
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Zwangsgelder wegen der Verletzung von Anmeldepflichten darf das Registergericht nur gegen Einzelpersonen – in der Regel den Vorstand – androhen und festsetzen, nicht gegen den Verein. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 78 Abs. 1 BGB, so die Auffassung des OLG Jena.