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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    BVerwG: Nur der Vorstand darf Verein im Prozess vertreten

    Die Vertretungsbefugnis muss auch in einem nicht eingetragenen Verein nach außen leicht erkennbar sein. Andernfalls kann eine Klage nur im Namen aller Mitglieder erhoben werden – und nicht durch ein „Leitungsgremium“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden .