Für viele Einzelfragen des Vereinslebens existieren keine gesetzliche Regen. Macht zu einer konkreten Frage auch die Satzung keine Vorgaben, wird zur Problemlösung auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen. Dazu gehört insbesondere die Treuepflicht, als ungeschriebene Grundlage des Verhältnisses von Mitgliedern, Verein und Vorstand. Der VB VereinsBrief erfüllt den abstrakten Rechtsbegriff mit Leben.
Die Vertretungsbefugnis muss auch in einem nicht eingetragenen Verein nach außen leicht erkennbar sein. Andernfalls kann eine Klage nur im Namen aller Mitglieder erhoben werden – und nicht durch ein ...
Sieht die Satzung die Gesamtvertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vor, ist eine durch den Vorstand erteilte Ermächtigung zur Alleinvertretung nichtig. Mit diesem Hinweis hat das KG Berlin die Prozessvollmacht für ...
Ein Kindergartenverein, der im Wesentlichen von den Eltern der betreuten Kinder getragen wird, ist regelmäßig nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt und damit in der Diskussion um die Registereintragung von Kindergartenvereinen ein weiteres Ausrufezeichen gesetzt. Das KG Berlin, das Kindergartenvereine als nicht eintragungsfähige Wirtschaftsvereine bewertet hatte, vertritt damit zunehmend eine Außenseiterposition.
Zwangsgelder wegen der Verletzung von Anmeldepflichten darf das Registergericht nur gegen Einzelpersonen – in der Regel den Vorstand – androhen und festsetzen, nicht gegen den Verein. Das ergibt sich aus dem ...
Bei der Antwort auf die Frage, ob eine strafbare Sorgfaltspflichtverletzung eines Jugendtrainers vorgelegen hat, müssen die besonderen Bedingungen der ehrenamtlichen Vereinstätigkeit berücksichtigt werden.
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Das Registergericht kann die Eintragung eines Vereins ablehnen, wenn dieser laut Satzung eine kostenlose Rechtsberatung für seine Mitglieder anbietet, dafür aber gar nicht ausreichend sachlich und finanziell ...