Wahlen müssen im Verein nach den BGB-Vorgaben als Einzelwahl durchgeführt werden. Ein Wahlverfahren, bei dem nicht für jeden Kandidaten getrennt mit Ja und Nein gestimmt wird, ist prinzipiell nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich regelt. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Eine solche hat das OLG Bremen zugelassen.
Eine Leserin hat zwei Rechtsfragen zu Mitgliederversammlungen eines Kleingartenvereins. Da diese auch für andere Vereine relevant sind, schildert VB nachfolgend den Sachverhalt und gibt die Antwort.
Entsprechen Anmeldungen zum Vereinsregister nicht den gesetzlichen Anforderungen, erlässt das Registergericht in der Regel eine Zwischenverfügung. Sie gibt dem Antragsteller auf, innerhalb einer bestimmten Frist die ...
Ein Leser fragt: Wir sind ein gemeinnütziger Männergesangsverein (e. V.) und können mangels Sänger nicht mehr „singen“. Daher wollen wir den Verein für drei Jahre ruhen lassen. Ist dies möglich, bzw. welche Schritte sind zu tun?
Kooperieren gemeinnützige Einrichtungen bei größeren Projekten, wird häufig auch Personal überlassen. Lernen Sie nachfolgend die rechtlichen Voraussetzungen für Arbeitnehmerüberlassungen kennen und steuern Sie ...
Sind Vorstandsposten vakant, muss das zwar nicht dazu führen, dass der Verein handlungsunfähig wird. Rechtliche Unsicherheiten sind aber unausweichlich, weil der Vorstand nämlich grundsätzlich beschlussunfähig ist.
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Ein Verein kann in seiner Satzung die Haftung von Vorständen und Vereinsmitgliedern stärker beschränken als es § 31a und 31b BGB vorgeben. Das hat das OLG Nürnberg klargestellt.