Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weiteren Organe dazu genommen werden, die die unterschiedlichsten Aufgaben übernehmen können. Man spricht hier von fakultativen Vereinsorganen. Während es für die Aufgaben und Rechte der Pflichtorgane gesetzliche Vorgaben gibt, sind für die weiteren (fakultativen) Organe allein die Satzungsregelungen ausschlaggebend. VB klärt die ...
Wenn die Satzung eines Vereins nicht hinreichend zwischen Regelbeiträgen und Umlagen unterscheidet, ist das rechtlich problematisch. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München.
Soll ein Verein aufgelöst werden, ist dazu in der Regel ein relativ aufwendiges Verfahren erforderlich. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein durch Austritt aller Mitglieder zu beenden. Den Weg dorthin hat das OLG ...
Einfache Mitglieder haben grundsätzlich kein Recht, die Protokolle der Vorstandssitzungen einzusehen. Sie haben aber ein Auskunftsrecht in der Mitgliederversammlung.
Mittlerweile liegen zwei Gesetzesentwürfe vor, mit denen eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsgrundlage möglich werden soll. Zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ergänzung des § 32 ...
Erwirbt ein Verein die Gemeinnützigkeit erst, nachdem er schon länger existiert, unterliegt auch das vorher angesammelte Vermögen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensbindung. Nicht geklärt ist, ob das ...
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Entsenden Vereine Vertreter in die Mitgliederversammlung eines Verbandes, ist das keine echte Delegiertenversammlung. Es bedarf dafür deswegen keiner speziellen Regelung in der Satzung des Verbands. Das hat das LG Potsdam im Fall eines Landessportverbands klargestellt.