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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Kann ein Mitglied Einsicht ins Protokoll der Vorstandssitzung verlangen?

    | Einfache Mitglieder haben grundsätzlich kein Recht, die Protokolle der Vorstandssitzungen einzusehen. Sie haben aber ein Auskunftsrecht in der Mitgliederversammlung. |

     

    Frage: Bisher war ich als einfaches Mitglied zuständig für Fundus und Kostüme unseres Karnevalvereins. Diese Zuständigkeit wurde mir vom Vorstand jetzt entzogen, wobei ich die Vermutung habe, dass das mit falschen Verdächtigungen begründet wurde. Der Vorstand verweigerte mir Auskünfte dazu. Darf ich Einsichtnahme in das Protokoll der entsprechenden Vorstandssitzung verlangen?

     

    Antwort: Anders als bei Protokollen der Mitgliederversammlung besteht ein Einsichtsrecht grundsätzlich nicht. Das haben nur Vorstandsmitglieder.