Die Mithilfe von Eltern im Sportverein ihres Kindes ist regelmäßig nicht unfallversichert. Das entschied das SG Hamburg im Fall einer Mutter, die als ehrenamtliche Betreuerin für die Basketballmannschaft ihrer Tochter tätig war und dabei einen Unfall erlitt.
Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, digitale Mitgliederversammlungen über die pandemische Situation hinaus zu ermöglichen. Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Ermöglichung ...
Das Auskunftsrecht der Mitglieder gegenüber dem Vorstand ist ein persönliches und kann deswegen nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung eingeschränkt werden.
Mit den „Kita-Beschlüssen“ von 2017 hatte der BGH grundsätzlich auch nicht gemeinnützigen Vereinen mit wirtschaftlichen Zwecken die Möglichkeit zur Eintragung ins Vereinsregister eröffnet. Nach und nach werden entsprechende Fälle vor höheren Instanzen verhandelt. Während das OLG Celle einen Verein, der lt. Satzung eine „Dorfkneipe“ betreiben wollte, noch abschlägig beschied, haben mit den OLG Stuttgart und Brandenburg nun gleich zwei OLG zugunsten der Vereine entschieden.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Vereine setzen sich also einem gewissen Risiko aus, dass der Vorstand diese Vertretungsmacht missbraucht oder unangemessen weit auslegt.
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Vereine müssen in der Mitgliederversammlung das Rederecht der Mitglieder sorgsam beachten. Werden Stellungnahmen unterdrückt, führt das nach der „Relevanztheorie“ (und der entsprechenden Rechtsprechung) regelmäßig zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen. Das lehrt eine Entscheidung des AG Düsseldorf.