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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Wegfall aller Mitglieder: Erlischt der Verein?

    | Soll ein Verein aufgelöst werden, ist dazu in der Regel ein relativ aufwendiges Verfahren erforderlich. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein durch Austritt aller Mitglieder zu beenden. Den Weg dorthin hat das OLG Düsseldorf beschrieben. |

     

    Der Normalfall: Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung

    Wird ein eingetragener Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst, ist der Verein damit noch nicht beendet (erloschen). Er tritt zunächst in die Liquidationsphase ein (soweit nicht ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird) und wird erst nach Ende des Liquidationsjahrs aus dem Vereinsregister gelöscht.

     

    Für die Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses müssen einige Formalien beachtet werden. Zum einen kann der Beschluss nur durch die Mitgliederversammlung gefasst werden. Die muss mit entsprechender Tagesordnung nach der satzungsmäßigen Frist eingeladen werden. Erschwert kann die Auflösung werden, wenn die Satzung besondere Anforderungen stellt. Das gilt z. B. für eine Mindestzahl von Mitgliedern für die Beschlussfähigkeit.