Soll ein Verein aufgelöst werden, ist dazu in der Regel ein relativ aufwendiges Verfahren erforderlich. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein durch Austritt aller Mitglieder zu beenden. Den Weg dorthin hat das OLG Düsseldorf beschrieben.
Einfache Mitglieder haben grundsätzlich kein Recht, die Protokolle der Vorstandssitzungen einzusehen. Sie haben aber ein Auskunftsrecht in der Mitgliederversammlung.
Mittlerweile liegen zwei Gesetzesentwürfe vor, mit denen eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung auch ohne Satzungsgrundlage möglich werden soll. Zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Ergänzung des § 32 ...
Erwirbt ein Verein die Gemeinnützigkeit erst, nachdem er schon länger existiert, unterliegt auch das vorher angesammelte Vermögen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensbindung. Nicht geklärt ist, ob das Altvermögen auch zeitnah verwendet werden muss.
Entsenden Vereine Vertreter in die Mitgliederversammlung eines Verbandes, ist das keine echte Delegiertenversammlung. Es bedarf dafür deswegen keiner speziellen Regelung in der Satzung des Verbands. Das hat das LG ...
Auch wenn die Vorstandswahl als Einzelwahl durchgeführt werden muss, kann der Vorstand en bloc abberufen werden. Diese Auffassung vertritt das LG Potsdam.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Ist eine Vorstandswahl wegen Fehlern unwirksam (nichtig), führt das in der Praxis meist nicht zu größeren Problemen. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des KG Berlin.