Vereine können künftig hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten ist damit sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich. Zudem können durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden. Eine entsprechende Ergänzung des BGB ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – und am 20.03.2023 in Kraft getreten.
Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weiteren Organe dazu genommen werden, die ...
Am 09.02.2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verabschiedet“ (Abruf-Nr. 233843 ). Damit werden virtuelle und hybride ...
Beantragen Mitglieder beim Registergericht die Einberufung einer Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit, muss der Vorstand zunächst ausreichend Zeit und Gelegenheit erhalten, selbst eine beschlussfähige Versammlung einzuberufen.
Für Vereine wird aus dem Handelsrecht der Grundsatz der Namenswahrheit übernommen. Der darf aber nicht zu eng ausgelegt werden, wie ein Urteil des OLG Hamm zeigt.
Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weiteren Organe dazu genommen werden, die ...
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Wenn die Satzung eines Vereins nicht hinreichend zwischen Regelbeiträgen und Umlagen unterscheidet, ist das rechtlich problematisch. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München.