· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Steuererklärungen: Wann dürfen Vereine noch Papierformulare nutzen?
| Die Steuererklärungen per ELSTER einzureichen, ist heute der verpflichtende Regelfall. Die Steuergesetze sehen aber Ausnahmen vor, die auch für Vereine gelten können. Ein Schreiben der Berliner Finanzverwaltung klärt die Vorgaben dafür. |
Einzelsteuergesetze und Härtefallregelung
Ob die Finanzbehörde auf Antrag auf die elektronische Übermittlung von Erklärungen verzichten kann, regeln die Einzelsteuergesetze (§ 18 Abs. 1 S. 2 UStG, § 31 Abs. 1a S. 2 KStG, § 14a S. 2 GewStG). In Ergänzung dieser Regelungen bestimmt die Härtefallregelung in § 150 Abs. 8 AO, dass das Finanzamt auf Antrag die Papierformulare akzeptieren muss, wenn die elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist.
- Wirtschaftlich nicht zumutbar ist die elektronische Steuererklärung, wenn der Verein nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und die Anschaffung nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre.
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