· Fachbeitrag · Praxisfall
Ist die Vermietung von Pferden an eine Reitlehrerin ein Zweckbetrieb?
| Während die Überlassung von „Sportgeräten“ an Mitglieder ein Zweckbetrieb ist, stellt sich das anders dar, wenn die Vermietung zu Erwerbszwecken erfolgt. |
Frage: Wir sind ein gemeinnütziger Reitverein und derzeit im Besitz von zwei Schulpferden, die wir an ein Mitglied unseres Vereins vermieten, die als professionelle Reitlehrerin selbstständig Reitunterricht auf diesen Pferden erteilt. Fällt diese Vermietung in den Zweckbetrieb?
Antwort: Soweit diese Vermietung begünstigt ist, dann nur als allgemeiner Zweckbetrieb nach § 65 AO.
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