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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wie muss ein Verein an ihn gespendeten Solarstrom behandeln?

    Strom aus Photovoltaikanlagen, der nicht selbst verbraucht wird, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Mittlerweile gibt es aber auch Erzeuger, die den Strom an gemeinnützige Abnehmer spenden. Daraus resultiert die Frage eines VB-Lesers. 

     

    Frage: Unser Unternehmen will künftig gemeinnützige Organisationen mit teilweise kostenlosem Strom aus verschiedenen lokalen Photovoltaikanlagen versorgen. Wir schließen dazu mit den Organisationen einen Liefervertrag über deren Bedarf ab. Ein vereinbarter Anteil der Solarstromerzeugung des Gebäudes wird dann zu null Cent pro kWh geliefert. Der übrige Strombedarf wird über den regulären Stromvertrag gedeckt. Wie wird das steuerlich behandelt und können wir für den kostenfreien Strom eine Spendenbescheinigung bekommen?

     

    Antwort: Eine Spende ist möglich. Wegen der steuerlichen Folgen (Entnahmebesteuerung) sollte aber ein anderes Modell gewählt werden.